Unternehmerfrauen im Handwerk landen zum Vortrag "Gefährdungsbeurteilung" ein
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften ist jeder Arbeitgeber zu der Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Wird diese nicht oder nicht vollständig gemacht, besteht ein höheres Haftungsrisiko für den Arbeitgeber und der Gesetzgeber droht mit einen Bußgeld. Frau Doris Becker als Fachkraft für Arbeitssicherheit der B.A.D. GmbH wird die Unternehmerfrauen im Handwerk am 25.04.17 um 19.30 Uhr im Gasthaus Perl, Otternhagen darüber...