StVO beachten: Wozu? Falsch parken geht immer ...
Zweiter Beitrag, drei Bilder: Falschhalter / Falschparker gefährden Sicherheit weiterhin permanent an diesem Schulweg-Zebrastreifen

Zwei Bilder. - Falsch = Parkverbot. Richtig = Halte(!)-Verbot 5 m vor jedem Zebrastreifen, siehe Bild 2. Die Person, die dieses Kfz so dicht, viel zu dicht also vor dem Zebrastreifen geparkt hat, gefährdet u.a. Kinder auf dem Wege von und zu ihrer Schule auf diesem Zebrastreifen Karl-Kellner-Straße/Rathenaustraße. In der nähe Fußgängerüberweges liegen in Langenhagen u.a.: Leibniz-IGS, Hermann-Löns-Schule, ... Die Gefährdung durch das Falschverhalten der Person am Steuer DIESES Autos führt u.a. zur Verringerung des Sichtfeldes von Personen, die den Zebrastreifen queren wollen, insbesondere aber auch von Personen am Steuer von herannahenden Kfz,  die querende Personen zu spät erkennen. MERKE: Wer weiterhin Personen massiv gefährden möchte, macht das sooooooo wie die Person, die dieses Kfz da so geparkt hat.
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  • Zwei Bilder. - Falsch = Parkverbot. Richtig = Halte(!)-Verbot 5 m vor jedem Zebrastreifen, siehe Bild 2. Die Person, die dieses Kfz so dicht, viel zu dicht also vor dem Zebrastreifen geparkt hat, gefährdet u.a. Kinder auf dem Wege von und zu ihrer Schule auf diesem Zebrastreifen Karl-Kellner-Straße/Rathenaustraße. In der nähe Fußgängerüberweges liegen in Langenhagen u.a.: Leibniz-IGS, Hermann-Löns-Schule, ... Die Gefährdung durch das Falschverhalten der Person am Steuer DIESES Autos führt u.a. zur Verringerung des Sichtfeldes von Personen, die den Zebrastreifen queren wollen, insbesondere aber auch von Personen am Steuer von herannahenden Kfz, die querende Personen zu spät erkennen. MERKE: Wer weiterhin Personen massiv gefährden möchte, macht das sooooooo wie die Person, die dieses Kfz da so geparkt hat.
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Beitrags-Bild 2:
■ Halte(!)verbot 5 m vor jedem Zebrastreifen
■ Parkverbot? Sowieso ...

Ruhender Verkehr:
■ Ordnungsamt der Stadt Langenhagen.

Bauliche Maßnahmen:
■ Verkehrsabteilung der Stadt Langenhagen

Falschhalter/Falschparker gefährden weiterhin an dieser Stelle:
■ durch zu dichtes Parken vor  Zebrastreifen
■ Abstand kleiner als StVO-5-m
■ durch unerlaubte Einschränkung des Sichtfeldes

Bußgeld-Info
■ €25 bis € 50:
■ Parken weniger als 5 m vor Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)

Was tun?
■ Weiter publizieren.

Was wurde getan?
■ Mehrfache direkte Ansprache von Außen-Personal des Ordnungsamtes
■ Link: Meldung an die Stadt Langenhagen über den Mängelmelder der Stadt Langenhagen am 5. Januar 2023
■ Link: Die erste Myheimat-Publizierung mit Falschhalter-Falschparker-Bild am 11. Februar 2023

Zwei Bilder. - Falsch = Parkverbot. Richtig = Halte(!)-Verbot 5 m vor jedem Zebrastreifen, siehe Bild 2. Die Person, die dieses Kfz so dicht, viel zu dicht also vor dem Zebrastreifen geparkt hat, gefährdet u.a. Kinder auf dem Wege von und zu ihrer Schule auf diesem Zebrastreifen Karl-Kellner-Straße/Rathenaustraße. In der nähe Fußgängerüberweges liegen in Langenhagen u.a.: Leibniz-IGS, Hermann-Löns-Schule, ... Die Gefährdung durch das Falschverhalten der Person am Steuer DIESES Autos führt u.a. zur Verringerung des Sichtfeldes von Personen, die den Zebrastreifen queren wollen, insbesondere aber auch von Personen am Steuer von herannahenden Kfz,  die querende Personen zu spät erkennen. MERKE: Wer weiterhin Personen massiv gefährden möchte, macht das sooooooo wie die Person, die dieses Kfz da so geparkt hat.
Bilkd 3: Nur 250 m Abstand = nur 3 min zu Fuß. So nah liegt dieser Zebrastreifen an der Schule. Das Halteverbot (und das Parkverbot sowieso) von 5 Meter VOR jedem Zebrastreifen besteht sowieso: Aber  Schüler*innen ab 5. Klasse sind kleiner als Erwachsene, daher werden sie im Zusammenhang mit Kindern noch leichter übersehen ...
Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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