StVO beachten: Wozu? Falsch parken geht immer ...
Zweiter Beitrag, drei Bilder: Falschhalter / Falschparker gefährden Sicherheit weiterhin permanent an diesem Schulweg-Zebrastreifen

- Zwei Bilder. - Falsch = Parkverbot. Richtig = Halte(!)-Verbot 5 m vor jedem Zebrastreifen, siehe Bild 2. Die Person, die dieses Kfz so dicht, viel zu dicht also vor dem Zebrastreifen geparkt hat, gefährdet u.a. Kinder auf dem Wege von und zu ihrer Schule auf diesem Zebrastreifen Karl-Kellner-Straße/Rathenaustraße. In der nähe Fußgängerüberweges liegen in Langenhagen u.a.: Leibniz-IGS, Hermann-Löns-Schule, ... Die Gefährdung durch das Falschverhalten der Person am Steuer DIESES Autos führt u.a. zur Verringerung des Sichtfeldes von Personen, die den Zebrastreifen queren wollen, insbesondere aber auch von Personen am Steuer von herannahenden Kfz, die querende Personen zu spät erkennen. MERKE: Wer weiterhin Personen massiv gefährden möchte, macht das sooooooo wie die Person, die dieses Kfz da so geparkt hat.
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Beitrags-Bild 2:
■ Halte(!)verbot 5 m vor jedem Zebrastreifen
■ Parkverbot? Sowieso ...
Ruhender Verkehr:
■ Ordnungsamt der Stadt Langenhagen.
Bauliche Maßnahmen:
■ Verkehrsabteilung der Stadt Langenhagen
Falschhalter/Falschparker gefährden weiterhin an dieser Stelle:
■ durch zu dichtes Parken vor Zebrastreifen
■ Abstand kleiner als StVO-5-m
■ durch unerlaubte Einschränkung des Sichtfeldes
Bußgeld-Info
■ €25 bis € 50:
■ Parken weniger als 5 m vor Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)
Was tun?
■ Weiter publizieren.
Was wurde getan?
■ Mehrfache direkte Ansprache von Außen-Personal des Ordnungsamtes
■ Link: Meldung an die Stadt Langenhagen über den Mängelmelder der Stadt Langenhagen am 5. Januar 2023
■ Link: Die erste Myheimat-Publizierung mit Falschhalter-Falschparker-Bild am 11. Februar 2023



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