Abstand 5 m

Beiträge zum Thema Abstand 5 m

Blaulicht
Zwei Bilder. - Falsch = Parkverbot. Richtig = Halte(!)-Verbot 5 m vor jedem Zebrastreifen, siehe Bild 2. Die Person, die dieses Kfz so dicht, viel zu dicht also vor dem Zebrastreifen geparkt hat, gefährdet u.a. Kinder auf dem Wege von und zu ihrer Schule auf diesem Zebrastreifen Karl-Kellner-Straße/Rathenaustraße. In der nähe Fußgängerüberweges liegen in Langenhagen u.a.: Leibniz-IGS, Hermann-Löns-Schule, ... Die Gefährdung durch das Falschverhalten der Person am Steuer DIESES Autos führt u.a. zur Verringerung des Sichtfeldes von Personen, die den Zebrastreifen queren wollen, insbesondere aber auch von Personen am Steuer von herannahenden Kfz,  die querende Personen zu spät erkennen. MERKE: Wer weiterhin Personen massiv gefährden möchte, macht das sooooooo wie die Person, die dieses Kfz da so geparkt hat.
3 Bilder

StVO beachten: Wozu? Falsch parken geht immer ...
Zweiter Beitrag, drei Bilder: Falschhalter / Falschparker gefährden Sicherheit weiterhin permanent an diesem Schulweg-Zebrastreifen

Beitrags-Bild 2: ■ Halte(!)verbot 5 m vor jedem Zebrastreifen ■ Parkverbot? Sowieso ... Ruhender Verkehr: ■ Ordnungsamt der Stadt Langenhagen. Bauliche Maßnahmen: ■ Verkehrsabteilung der Stadt Langenhagen Falschhalter/Falschparker gefährden weiterhin an dieser Stelle: ■ durch zu dichtes Parken vor  Zebrastreifen ■ Abstand kleiner als StVO-5-m ■ durch unerlaubte Einschränkung des Sichtfeldes Bußgeld-Info ■ €25 bis € 50: ■ Parken weniger als 5 m vor Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) Was tun? ■...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 20.02.23
  • 6
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