Kommentar
Internationale Arbeitsorganisation
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und damit beauftragt, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu fördern. Dies schließt die Bekämpfung des Menschenhandels mit ein.
Internationale Arbeitskonferenz (International Labour Conference): Tritt einmal jährlich in Genf zusammen, beschließt Rechtsakte und das Budget der Organisation. Im höchsten Organ der ILO hat jeder Mitgliedstaat vier Delegierte, davon zwei Vertreter der Regierung und je einen Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen.
Verwaltungsrat (Governing Body): Die Exekutive besteht aus 56 Vertretern (und ebenso vielen Stellvertretern) und trifft sich dreimal jährlich. Auch hier ist das Verhältnis der Vertreter 2:1:1. Zehn der 28 Regierungssitze werden permanent durch zehn Staaten „großer industrieller Bedeutung“ gehalten (Brasilien, Volksrepublik China, Frankreich, Deutschland, Indien, Italien, Japan, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten), die restlichen 18 werden alle drei Jahre gewählt. Die Vertreter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen werden persönlich gewählt.
Internationales Arbeitsamt (International Labour Office): Übernimmt die Funktion eines Sekretariates der Internationalen Arbeitsorganisation und führt unter anderem regelmäßige Statistiken über die arbeitsmarkt- und arbeitsrechtliche Situation in den Mitgliedsländern.
Die ILO ist damit beauftragt, internationale Arbeitsstandards weiterzuentwickeln. In ihr arbeiten Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgeber zusammen (Drei-Schlüssel-Prinzip). Dazu arbeitet sie rechtsverbindliche Übereinkommen (Konventionen) und ergänzende Protokolle sowie nicht verbindliche Empfehlungen an die Mitgliedstaaten aus. Davon werden verschiedene Gebiete des Arbeitsrechtes betroffen: Standards für den Mutterschutz, Schutz von temporären Angestellten, Altersgrenzen für bestimmte Arbeiten etc. Insgesamt existieren bis heute 188 Übereinkommen und 198 Empfehlungen.
Übereinkommen begründen nach Ratifizierung durch die hierfür zuständigen Stellen eines Mitgliedstaates rechtliche Verpflichtungen, wohingegen Empfehlungen lediglich Orientierungshilfen für die Politik geben sollen. Mitglieder müssen der ILO über die Umsetzung der von ihnen ratifizierten Übereinkommen sowie über den Stand ihrer nationalen Gesetzgebung in Bezug auf das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz regelmäßig Bericht erstatten.
Ich habe diesen Text in der Internetenzyklopädie Wikipedia gefunden.
(Kommentar)
Seit Beginn meiner beruflichen Erstausbildung im Jahre 1989 beschäftige ich mich immer wieder - wenn auch unregelmäßig und mit Unterbrechungen - mit berufskundlichen und Arbeitsmarktthemen. Auch die Beschäftigung mit leistungsrechtlichen und allgemeinen juristischen berufs- sowie arbeitsrechtlichen Fragestellungen gehört dazu.
Ich gestehe es gerne: In dieser langen Zeit (es sind nun 35 Jahre und mehr) ist die ILO faktisch nie in der öffentlichen deutschsprachigen Berichterstattung aufgetaucht. Es wirkt fast so, als würde es diese internationale Organisation nicht geben. Wird sie bewußt totgeschwiegen? Welche Positionen nimmt unsere bundesdeutsche Regierung hier ein? Gibt es vielleicht irgendwelche Skandale und Skandälchen, über die sich eine Berichterstattung lohnen würde
Als journalistischer Einzelkämpfer, der sich am liebsten um kommunale Themen vor Ort kümmert, sind diese Fragen natürlich schwer zu beantworten. Zu (arbeits-)aufwändig wäre es, Informationen postalisch anzufordern, vielleicht sogar Reisen in andere, weit entfernte Länder zu unternehmen. So schön Genf in der Schweiz als Hauptsitz der ILO auch sein mag, muß ich so schonungslos sagen.
Von daher bleibt mir an dieser Stelle nur der Hinweis, daß es die ILO gibt.
Bürgerreporter:in:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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