Flüchtlingsrat zu den Landesaufnahmeeinrichtungen
Unterbringung in Landesaufnahmeeinrichtungen: Immer mehr für immer länger Flüchtlingsrat NRW kritisiert die Verfestigung umstrittener Praxen durch neuen Erlass Nachdem bereits am 19.12.2018 das Ausführungsgesetz zum § 47 Abs. 1b AsylG in Kraft trat, mit dem die maximale Unterbringungsdauer in Landeseinrichtungen für bestimmte Personengruppen auf 24 Monate erhöht wurde, veröffentlicht das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen nun den...