Hainhofen damals
Ums Hofrecht

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Über ein längst vergessenes Gewohnheitsrecht

Das "Hofrecht" entstammt dem Mittelalter und regelte in erster Linie das Verhältnis der Gutsherren zu den Dienstleuten und Hörigen, nicht zu verwechseln mit dem "Höferecht", welches u.a. die Erbfolge des bäuerlichen Besitzes definierte.

Eine ganz andere Art von "Hofrecht" genossen wir Kinder und selbst die Erwachsenen, die im südlichen Teil Hainhofens Richtung Schlipsheim wohnten. Wenn wir z.B. zur Hauptstraße in den Tante-Emma-Laden der Frau Leder oder ins "Milchhäusle" zum Einkaufen mußten, ging kein Mensch den ganzen Weg auf der Straße, sondern beim Mayr Otto bog man wie selbstverständlich rechts ab in die stets offene Einfahrt und marschierte quer durch den Hof. Juristisch gesehen handelte es sich demnach eher um ein geduldetes "Wegerecht", welches so viele Leute nutzten, daß sich im Lauf der Jahre neben den Bäumen ein richtiger Trampelpfad gebildet hatte. Der wurde noch mehr plattgetreten, als Mitte der 60er Jahre die Haltestelle der roten Bahnbusse an der Hauptstraße ihren Platz fand. Und drüben am Wittmannhof gab es lange Zeit ebenfalls so eine Abkürzung, denn dort gingen wir abends vom Milchhäusle zum Gasthof Lamm auch "fürs Hofrecht" quer über das bürgermeisterliche Anwesen. Daß Dutzende Menschen Tag für Tag ihren Weg über fremden Grund und Boden nehmen und keinerlei Verbots- oder Warnschilder dies verhindern, wäre in der heutigen Zeit schlicht undenkbar. Es haben sich in den letzten Jahrzehnten halt nicht nur die Häuser und Höfe verändert, sondern vor allem die Köpfe der Menschen, die darin wohnen.

Bürgerreporter:in:

Helmut Weinl aus Neusäß

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