Urteil gegen Althaus – ein Skandal?
Gestern abend klang es durch den Äther. „Althaus zu 33.000 EUR Geldstrafe und 5.000 EUR Schmerzensgeld verurteilt. Nanu, dachten viele. Gestern noch war Herr Althaus noch immer nicht vernehmungsfähig und heute schon ein Urteil?
Warum diese Eile. Es geht um Macht! Die CDU Thüringens nämlich will Althaus als Spitzenkandidaten für die Landtagswahl im August 2009 aufstellen und da müssen Fristen gewahrt werden. Hier wieder bestätigen sich wieder alle Vorurteile gegen Politiker. Nach dem Verständnis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind Politiker Diener ihres Volkes, eben Mandatsträger.
Nicht so bei Herrn Althaus. Bahn frei, ich komme! Er war bisher nicht fähig zu einem Wort der Entschuldigung gegenüber der Familie des Opfers. Sein Streben ist schnell wieder Gras über diesen störenden „Betriebsunfall“ wachsen lassen.
So hofft Althaus und die CDU Thüringens der Wähler habe diesen Vorfall bis zur Landtagswahl in Thüringen wieder vergeßen. „Glauben Sie wirklich, Herr Althaus, daß der Wähler so dumm ist?“ Sehr oft haben die Wähler ein langes Gedächtnis.
Im übrigen, lieber Bayern 1 Sprecher. Sie sagten am Morgen des 4.März 2009 nach den 09:00_h Nachrichten Althaus wäre zu 5.000 EUR Schadenersatz verurteilt worden. Dies ist nicht richtig, es war Schmerzensgeld. Der Zivilprozeß kommt erst noch. Da sind wir gespannt wie Herr Althaus diese Sache , vor allem schnell, unter den Teppich kehrt.
Bürgerreporter:in:Jürgen Dippe aus Neusäß |
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