Schulwege sicher?? Ohne Wegen = von wegen
Ohne Gehweg bei Tempo 100: Schulkinder-Fussgänger-Verkehrs-(Un-)sicherheit in der Stadt Langenhagen

- hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!
Verkehrsbehörde lässt im Ortsrat Kaltenweide seit September 2024 auf sich warten - keine Anwesenheit!
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Rechtlicher Hintergrund:
Vorab sei auf die verbindlichen(!) Festlegungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO), hier speziell zu § 1:
- Wörtliches Zitat aus der VwV-StVO zu § 1, bis auf Fettdruck und Unterstreichung:
Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.
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Einladung, siehe im Text weiter unten:
- Hier ist der Terminplan für die Sitzungen des Ortsrates Langenhagen-Kaltenweide:
- Die nächste Sitzung dieses Ortsrates ist am Dienstag, den 11. März 2025, angesetzt. - - - -
Hinweis:
- Die obigen großen Überschriften und der unten folgende Text entstammen einer Zuschrift aus Langenhagen-Kaltenweide und werden hier - kommentarlos - veröffentlicht.
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Sehr geehrte zuständige Polizeidirektion Burgdorf,
aufgrund neuer Erkenntnisse bitten wir um umgehende Unterstützung.
Es geht, es ist möglich im Aussengebiet eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30km/h vor dem Ortseingangschild stadteinwärts vorzunehmen.
Auch in der Region Hannover, zumal das Modellprojekt Tempo 30 aufgenommen worden ist.
Bitte um Aufklärung der Strassenverkehrssicherheit in der Kananoher Str 30 bis 64 in 30855 Langenhagen.
Im Anhang eine Ortseinfahrt in der Region Hannover - da sind 30 km/h aufgestellt ohne dass eine Wohnbebauung zu ersehen ist.
In der Kananoher Str wohnen vor! dem Ortseingang leben 60 Personen mit sieben Kinder unter 12 Jahren.
Diese laufen täglich auf dem Teilstück auf der Straße mit erlaubten 100km/h zur Schule in der Kananoher Str. 900 Meter entfernt. Zudem ist im weiterem Verlauf eine Werksausfahrt vorhanden.
Findet keine Behörde hier eine Gefahr für die Verkehrssicherheit der Fussgänger? Seit Jahren ändert sich an dieser Stelle nichts .
Was ist so schwer eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h vorzunehmen, fünf Kilometer weiter in anderer Kommune der Region Hannover sind wie erwähnt 30 km/h aufgstellt - im Aussengebiet ohne Wohnbebauung !
Wie darf man die Situation nennen? Ist das eine Diskriminierung der Siedler aus Langenhagen Kaltenweide ?
Immerhin , wenn sich die Siedler von Langenhagen Kaltenweide mit Plakaten auf die Lage aufmerksam gemacht haben wurde innerhalb 4 Werktagen ein Bussgeldandrohung kundgetan, dass ein Plakatierung auf einem Privatgrundstück 7 Meter vom Fahrbahnrand mit ähnlich aussehenden Zeichen wie 50 Km/h Symbol mit 180 Grad (also parallel) zum Strassenverlauf aufgestellt wurde, gleich die Verkehrssicherheit der 100km/h fahrenden Verkehrsteilnehmer beeinflusst wird und diese gefährdet - die Reaktion war umgehend.
Eine Reaktion zur Verbesserung der Kindersicherheit im Straßenverkehr an selber Stelle dauert schon fast zwei Jahre.
Über Lärmschutz noch nicht angesprochen, bei über 100 km/h in der Nacht , ist sicher bekannt wie laut es werden kann 15 Meter vom Fahrbahnrand.
Das ist nicht hinzunehmen. Die Kommunalwahlen stehen an....
Im Anhang :
Bild 1 Fussgänger Kind 12 Jahre alt Kananoher Str.
Bild 2 selbes Kind ein Fahrzeug später - achten Sie auf den Abstand !
Bild 3 Mutter mit Kinderwagen - Abschnitt 100 km/h
Bild 4 Werksauffahrt von 100km/h wird keiner so schnell auf 70 km/h bremsen können oder auf weniger
Bild 5 Aussengebiet Ortseinfahrt 30km/h in der Region Hannover Sievershausen
Bild 6 Modellprojekt Region Hannover 30 km/h Januar 2025
Bild 7 Strassenlaternen letztes Haus NR 64
Hierzu ein Auszug vom Schreiben der Verkehrsbehörde 32.82.01/Hus Langenhagen :
zweitletzter Absatz , letzte Seite :
Aufgrund der nur einseitig vorhandenen Bebauung, die nicht zweifelsohne als geschlossene
Bebauung erkannt werden muss bestünde insbesondere für die einfahrenden Fahrzeugführer
der Eindruck einer weitestgehend sinnlosen Beschilderung des Ortseingangs, zumal sich
rechtsseitig der von Westen kommenden Fahrzeuge lediglich unbebautes Feld befindet.
Dies erzeugt nicht nur die oben bereits angesprochene Scheinsicherheit, sondern schwächt zugleich auch die Wirkung des VZ 310 am jetzt befindlichen Standort.
und weiter....
Es fehlt an der für die Versetzung der Ortstafel begründenden Gefahrenlage.
Als Widerspruch zur der Aussage des Verkehrsbehörde :
Auszug aus der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung
Das Verkehrszeichen muss ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast angebracht werden, und zwar dort, wo die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den einwärts Fahrenden erkennbar beginnt. ( es sind Straßenlaternen bis zum Haus Nr. 64 angebracht , deutlicher kann es somit nicht sein !)
Gesetzestext vom 07.08.2019
Geschlossene Bebauung :
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs- Ordnung definiert eine geschlossene Bebauung wie folgt:
- Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Strasse erschlossen werden.
Wichtig ist alleine, wo die geschlossene Bebauung ortseinwärts auf einer der beiden Strassenseiten beginnt. Und mit der Strassenbeleuchtung ist es eindeutig, wo die Wohnbebauung anfängt und somit die geschlossenen Bebauung der Stadtinnenlage.
Bitte um Hilfe .
Tipp : Stellt ein Geschwindigkeitsmessgerät in der Einfahrt Kananoher Str. 46 - 64 , Gärtnerei stadteinwärts und im Wechsel Stadtauswärts auf , es wird Geschwindigkeitsrekorde geben - 150 km/h und mehr !
Mit freundlichem Gruß
Bürger aus Langenhagen Kaltenweide
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
Sicherheit in drei Schritten, und die gesetzliche Verkehrs- Grundlage
1. Die Balkon-Experten:
"Geländer nicht verhältnismäßig, solang keine ausreichende Zahl von Personen vom Balkon gestürzt ist."
2. Treppen-Experten:
"Geländer nicht verhältnismäßig, solang keine ausreichende Zahl von Personen von der Treppe gestürzt ist."
3. Verkehrs-Experten:
"Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht verhältnismäßig, so lange keine ausreichende Anzahl von Personen ... ."
DAS ist Recht
Die verbindlichen Festlegungen in den bindenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO), hier speziell zu § 1:
Wörtliches Zitat.
"Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen."
Dieser Rechtspassus steht auch am Beginn des obigen Beitrages.