Wenn ein lieber Kerl Geburtstag hat....
...habe ich für Ihn folgende Wünsche:
Klar – Gesundheit
Eine ruhige Zeit für dein persönliches Großprojekt
Dass deine Gutscheine etwas Positives bewirken
Viel Spaß, Spiel und Spannung im nächsten Jahr
Ein erfolgreiches Gitarrenjahr
Auftrittsmöglichkeiten aller Art
Gute Freunde
..........
Aber alles hat auch seinen Haken - beachte zu den Gutscheinen das Kleingedruckte:
- Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.
- Die Gutscheine beinhalten die reine Arbeitszeit, nicht das Material und Nebenkosten oder Fremdlöhne
- Krankheitsbedingte Ausfälle können nicht eingeklagt werden.
- Die anstehenden Arbeiten müssen eine Woche vor dem Ausführungstermin angekündigt werden
- Die Gutscheine dienen zur Vorlage, bzw. Beweis für das Zollamt, Abteilung II-Schwarzarbeit
- Die beiliegenden Gutscheine verlieren nach Beendigung der Arbeiten sofort ihre Gültigkeit.
- Der Gutscheinbesitzer verpflichtet sich, den Gutscheinaussteller rechtzeitig und ohne Aufforderung bei der entsprechenden Knappschaft zu melden und ausreichend zu versichern
- Sie beinhalten keine Garantie nach VOB oder BGB, eine Gewährleistung wird ausgeschlossen.
- Mängelrügen bedürfen der schriftlichen Form.
- Die Gutscheine sind ausschließlich für Herrn Helge Buchfelner bestimmt und können nicht auf andere Personen übertragen werden
- Die ausgeführten Gewerke werden nach Beendigung schriftlich abgenommen, ggf. durch einen geeigneten, unabhängigen, sachverständigen, vereidigten Gutachter – die anstehenden Kosten werden von dem Gutscheinbesitzer übernommen und können nicht dem Gutscheinaussteller in Rechnung gestellt werden.
- Anstehende Gerichtskosten werden vom Gutscheinbesitzer übernommen
- Gerichtsstand: Amtsgericht Dillingen
Gezeichnet: Der Gutscheinaussteller, in diesem Fall Silke Krause ;-))))
Bürgerreporter:in:Silke Krause aus Dillingen |
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