Hund in Frauenstetten vergiftet
Aus gegebenen Anlass möchte ich diesen Artikel schreiben und auf die rechtlichen Hintergründe eingehen.
Vergifteter Hund - nur eine Sachbeschädigung?
Laut Strafgesetzbuch handelt es sich um eine "Sachbeschädigung", die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. In der Regel wird allerdings eine Geldstrafe verhängt werden. Es muss sofort eine Anzeige gemacht werden, da sonst die Polizei nicht ermitteln kann, da es sich hierbei um ein "Antragsdelikt" handelt. Nicht vergessen darf man einen entsprechenden Strafantrag zu stellen.
TIERSCHUTZGESETZ § 17 - Tierquälerei
Neben einer "Sachbeschädigung" begeht der Täter(in) eine strafbare Handlung nach dem Tierschutzgesetz.
In § 17 des Tierschutzgesetzes heißt es "wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden ... zufügt“ mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird!
Der Anzeigenerstatter(Hundebesitzer) sollte dies bei der Anzeige unbedingt angeben und ausdrücklich dem Polizisten mitteilen.
Schadenersatzsansprüche
Dem ermittelten Täter(in) muss bewußt sein, das der Hundehalter seine Tierarztkosten und den Verlust des Hundes zivilrechtlich einklagen kann. Dies kann weit in die Tausende von Euro gehen.
"Nachbarschaftskrieg"
Immer wieder werden Hunde mutwillig durch Menschen vergiftet. Dabei sind uns diese Mitgeschöpfe anvertraut worden. Oftmals werden nicht nur Hunde, sondern auch andere Haustiere bei Nachbarschaftsstreitigkeiten getötet. Immer öfter ist dieses Leid in Deutschland zu hören. Was für Menschen/Täter sind das, die wehrlose Tieren töten?
HUND MAX
Der Hund Max ist zur Zeit in der Unger-Klinik Augsburg und kämpft mit dem Tot.
Bürgerreporter:in:Peter Rotter aus Wertingen |
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