Zuzahlungsbefreiung

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Ratgeber
Zuzahlungsbefreiung nur bei jedem fünften Rabattarzneimittel | Foto: © ABDA  12. Januar 2023
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Deutschen Apothekerverbandes
Zuzahlungsbefreiung nur bei jedem fünften Rabattarzneimittel

Berlin,   Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist für gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten von der gesetzlichen Zuzahlung in der Apotheke befreit – und das trotz milliardenschwerer jährlicher Einsparungen der Krankenkassen mithilfe von Rabattverträgen. Aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zum Jahresbeginn 2023 zeigen, dass nur 5.848 von insgesamt 26.451 Rabattarzneimitteln (22,1 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit...

  • Nordrhein-Westfalen
  • Gelsenkirchen
  • 13.01.23
  • 1
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