Keine IGeL beim Zahnarzt
IGeL sind Ihnen beim Arzt vielleicht schon einmal begegnet. Die „Individuellen Gesundheits-Leistungen“ werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt, weil ihr Nutzen nicht eindeutig anerkannt ist. Beim Zahnarzt werden Sie dagegen keine IGeL finden: Falls Sie für eine Zahnbehandlung zuzahlen müssen, werden in der Regel Zusatzleistungen erbracht, die zwar nicht im Grundleistungskatalog der Kassen enthalten sind – ihre Wirksamkeit ist dennoch erwiesen. „Ein typisches Beispiel ist...