Ratgeber
Rundfunkbeitrag für Auszubildende und Studierende
Rundfunkbeitrag für Auszubildende und Studierende Befreiungsanträge konsequent stellen Osterode (VBZ), 26.08.2013. Die Verbra Osterode teilt mit: Wer in ein Studentenwohnheim oder eine Wohngemeinschaft zieht, muss einen Rundfunkbeitrag zahlen. Für volljährige Schüler, Auszubildende oder Studierende mit eigener Wohnung besteht grundsätzlich eine Anmeldepflicht beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Für jeden Haushalt, unabhängig der Personen- oder Gerätezahl wird monatlich ein pauschaler...