Kommentar zur derzeitigen Debatte über Windenergieanlagen (WEA) in Marburg
Jüngst wurden die Argumente, 1) wenn nicht die Stadtwerke, dann könne jeder andere Windräder aufstellen und 2) das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB spiele eine Rolle geäußert. Was ist da dran? Ein Bauinteressent muss WEA über 50m Höhe beim RP Gießen beantragen. Im Grunde läuft das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach §19 BImSchG ähnlich zu dem eines Bauantrages für ein Einfamilienhaus: Keine Beteiligung der Öffentlichkeit, keine Beteiligung der Nachbarschaft, Stellungnahme berührter...