Lokalpolitik
In Wismar keine riesigen Werbefahnen mehr, nur kleine Aufsteller erlaubt
Die Bürgerschaft hat die „Sondernutzungssatzung“ geändert, um zu verhindern, dass weiterhin vor den Geschäften riesige Werbefahnen, so genannte „Beachflags“, das Straßenbild beeinträchtigen. Den Händlern wird erlaubt, nur noch Werbeaufsteller zu verwenden, die allerdings höchstens 1,20 m hoch und 60 cm breit sein dürfen. Einzelhändler der Innenstadt reagierten verärgert auf diese Maßnahme, weil sie um ihre berufliche Existenz fürchten. Durch ihre Werbefahnen und -aufsteller gehe es ihnen darum,...