Blaulicht
Kein Schadenersatz beim Überholen von Fahrzeugen mit Wegerecht
Eine Autofahrerin überholte eine Kolonne von Feuerwehrfahrzeugen die mit Wegerecht (Blaulicht und Martinshorn) unterwegs waren und knapp am erlaubten tempolimit von 80 km/h fuhren. Wegen eines hindernis auf der fahrbahn mußten die Feuerwehrfahrzeuge nach links ausweichen, dabei kam es zur seitlichen Berührung mit der Überholenden. Die Autofahrerin verklagte die Feuerwehr auf rd. 2000€ für den an ihrem Fahrzeug entstandenen schaden. Das Landgericht Magdeburg (Aktenzeichen 10 O 1964/10) verneinte...