Nicht ungefährlich, die Sauberkeit!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Betreiber einer automatisierten Waschstraße darauf hinwirken muss, dass seinen Kunden keine Fehler unterlaufen. Deshalb muss er die Benutzer der Anlage in zumutbarer Weise über die zu beachtenden Verhaltensregeln informieren. Eine Rund-um-Überwachung ist ihm allerdings nicht zuzumuten. Die Fahrzeuge wurden im verhandelten Fall während des Waschvorgangs von einem Schleppband mit geringer Geschwindigkeit gezogen. Die linken Räder befinden sich...