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Ratgeber

Was ist jetzt (wieder) erlaubt? ODER "Kreativität ist in der Krise weiterhin ein Muß!"

In Speiselokalen und Biergärten gilt keine Corona-Sperrstunde mehr. Gäste können also so lange bewirtet werden wie vor dem Shutdown. In der Gastronomie gelten nach wie vor diverse Hygieneregeln: An einem Tisch zusammensitzen darf, wer sich nach den Regeln der Kontaktbeschränkungen treffen darf - also Verwandte und Angehörige zweier Haushalte oder Gruppen von bis zu zehn Personen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt ansonsten. Gäste müssen ihren Namen und ihre Adresse angeben und dürfen den...

  • Bayern
  • Kempten
  • 04.07.20
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