1,5 Meter Mindestabstand? Das zweitbeste Mittel ...
Rauf aufs 🚲, aber sicher(er)! Ausreichender Mindest-Überhol-Abstand 🚘/🚲 rettet Menschenleben! Wirksamstes Mittel Personen am Steuer von Kfz halten den Mindest-Überhol-Abstand "selber" zu Radfahrenden (besonders zu den breiteren Lastenrädern) ein, laut § 5 StVO: - min. 1 5 m innerorts, - min. 2,0 m außerorts. Zweitbestes Mittel Siehe Bild Der Vorschriftentext Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit...