Wahlrecht

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Lokalpolitik

Änderungen im Bayerischen Kommunalwahlrecht - Weitere Seminare in Gersthofen und Laimering

Die Zeit, da „amtsmüde“ Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte die berufliche Belastung oder gesundheitliche Gründe für den Rücktritt vom Ehrenamt darlegen mussten, ist 2014 vorbei. Was bisher für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte galt, das gilt künftig für alle Gewählten: auch Kreis- und Gemeinderäte sowie ehrenamtliche Bürgermeister können nach der Wahl ohne Angabe von Gründen ablehnen und während der Amtszeit jederzeit zurück treten. Bei mehreren Abendseminaren der Hanns-Seidel-Stiftung...

  • Bayern
  • Günzburg
  • 19.04.13
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