Todesstrafe für voyeuristischen Isegrim: „Pumpak“ soll „letal“ außer Dienst gestellt werden
Nach Paragraf 201 a des Strafgesetzbuches können Spanner und Voyeure mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren belegt werden. In Sachsen werden sie gleich erschossen. Selbst wenn sie keine Fotos von ihren Opfern gemacht haben, was Strafvorrausetzung ist. In Rietschen im Kreis Görlitz, also ganz ganz tief im Osten, hat ein Bursche namens „Pumpak“ wiederholt durch Fenster in diverse Wohnhäuser gelugt – und dabei auch das Rotkäppchen zu Tode erschreckt. Was ihm als Verhaltensauffälligkeit...