Ratgeber
2 m sind nicht immer 2 m!
Das Schild kennt jeder Autofahrer, doch was wirklich dahinter steckt wohl die Wenigsten. In unserem Fall fuhr mein Mann mit einem VW-Crafter auf der Überholspur und wurde zur Kasse gebeten. Er war sich keiner Schuld bewusst, denn im Fahrzeugschein ist die Breite mit 1993 mm angegeben. Laut Polizei jedoch zählen die Außenspiegel (oder etwaige überstehende Ladungen) dazu. Daraufhin hat er unseren 5er BMW nachgemessen und festgestellt, dass auch dieser dann mehr als 2 m aufweist, obwohl im...