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Vollstreckung Schweizer Geldsanktionen ab 01.05.2024
Das Umsetzungsgesetz für den neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag (unterzeichnet am 05.04.2022) ist am 14.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und regelt, dass Geldsanktionen aus Straßenverkehrsverstößen, die in der Schweiz ab dem 01.05.2024 begangen werden, auch in Deutschland vollstreckt werden können. Der Vertrag regelt also die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit der beiden Länder, wobei wesentlicher Bestandteil die gegenseitige Amts- und Rechtshilfe bei der...