Lokalpolitik
Landtag in der Umstrukturierung- Wahlbezug.....
Gemäß Artikel 40 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung hat sich heute im Landtag der Ständige Ausschuss konstituiert. Nach der Auflösung des Landtags am 14. März 2012 hat der Ständige Ausschuss die Rechte der Volksvertretung bis zum Zusammentritt des neuen Landtags zu wahren. Das bedeutet, dass der Ausschuss gegenüber der Landesregierung den Anspruch auf Informationen wahrnehmen kann, um so seiner Kontrollfunktion gerecht werden zu können. Zum Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses wurde...