Volksbegehren läuft bis 14. Januar 2012 | Rechtsstreit mit der Landesregierung endet mit einem Vergleich
Bückeburg, 1. Juli 2011. Mit einem Vergleich endete heute Mittag die mündliche Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof im Rechtsstreit des Volksbegehrens für gute Schulen mit der Landesregierung: Die Initiatoren des Volksbegehrens erklärten sich bereit, den Text des Paragraphen 3 ihres Gesetzentwurfs zu ändern; im Gegenzug hob die Landesregierung ihren Zulässigkeitsbeschluss vom November 2010 auf. Der Paragraph 3 des Volksbegehren-Gesetzentwurfes wird dahingehend geändert, dass...