Lokalpolitik
Volksbegehren für Gute Schulen! Teil 3
Hinweise für das Sammeln von Unterschriften Das Niedersächsische Volksabstimmungsgesetz enthält strenge Regeln für ein Volksbegehren. Werden sie nicht beachtet, sind die eingesammelten Unterschriften ungültig und können nicht zum Erfolg des Volksbegehrens beitragen. Alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner müssen in Niedersachsen stimmberechtigt sein, sie müssen deshalb die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet und seit drei Monaten ihre Hauptwohnung in...