Staastgerichthof entscheidet für Fristverlängerung!
Staastgerichthof entscheidet für Fristverlängerung! Liebe Unterstützer des Volksbegehrens, das Volksbegehren für gute Schulen kann einen Teilerfolg feiern! *Heute hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg entschieden, dass die Frist für das Ende des Volksbegehrens neu berechnet werden muss. * Die Richter kamen zu der Auffassung, dass der Endtermin erst festgesetzt werden kann, sobald eine rechtskräftige Entscheidung über unsere Klage gegen die von der Landesregierung nur mit Auflagen erteilte...