Vertragsstrafe

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Ratgeber
Bauherren sollten immer erst den Grundstückskaufvertrag abgeschlossen und eine Auflassungs-Vormerkung zu ihren Gunsten im Grundbuch eingetragen haben, bevor sie einen Bauvertrag unterschreiben. | Foto: NIBE / TRD Bauen und Wohnen

Bei Bauverträgen mit Fertighaus-Anbietern ist Vorsicht geboten

(TRD/WID) Baugrundstücke sind rar. Schön, wenn man bei der Suche Unterstützung vom Fertighausanbieter bekommt, denken viele Bauherren. Hier ist aber höchste Vorsicht geboten, so der Bauherren-Schutzbund (BSB). Zuletzt hatte das ARD-Magazin Plus-Minus über das brisante Thema berichtet: Unseriöse Vertriebsparter von Fertighausherstellern bieten zum Hausbauvertrag gleich das passende Grundstück an. Damit es der Bauherr bekommen kann, muss er aber erst einmal den Bauvertrag unterschreiben. „Oft...

  • Nordrhein-Westfalen
  • Düsseldorf
  • 25.11.21
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