Schönheitsreparaturen: BGH stärkt Mieterrechte
Wer renoviert? Diese Frage führt oft zu Streit zwischen Vermieter und Mieter. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu heute (22. August 2018) ein wichtiges Urteil veröffentlicht: Fazit: Keine Schönheitsreparaturen, wenn Wohnung bei Einzug nicht renoviert! Bereits 2015 urteilte der BGH, dass der Vermieter den Mieter nicht ohne Ausgleich zu Schönheitsreparaturen verpflichten kann, wenn dieser eine nicht renovierte Wohnung bezieht. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Mit dem...