Natur
Zurückschneiden überhängender Anpflanzungen
Die Stadt Neusäß weist darauf hin, dass Hecken, Sträucher und Bäume, die von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder -wachsen, gerade für Passanten, aber auch für Fahrzeuge eine Verkehrsgefährdung darstellen. Nach geltendem Recht dürfen Anpflanzungen aller Art nicht angelegt werden, soweit sie in den Lichtraum der Straße hineinragen oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Sichtbehinderung beeinträchtigen können. Diese Gefahrenquellen und auch die...