Lokalpolitik
Bürgerengagement in konträrer juristischer Bewertung
Chapeau Neu-Ulm möchte man rufen, wenn man von der mit Polizeiunterstützung verhinderten Nazi-Demo vom 02. September erfährt. Doch ein bitterer Beigeschmack bleibt, erinnert man sich an das Münchner Skandalurteil aus 2003, zu dem der Münchner Merkur am 23. September schrieb: Amtsgericht verurteilt Neonazi-Gegner – Aufruf zur Straftat bei Demo – von Bettina Link Unter scharfen Protesten von Zuschauern hat das Amtsgericht München zwei Neonazi-Gegner wegen "öffentlicher Aufforderung zu Straftaten"...