Das BAG hat Rechte von Betriebsräten und Leiharbeitern gestärkt
DGB fordert Betriebsräte auf, beim Einsatz von Leiharbeitern noch genauer hinzuschauen und vom neuen Veto-Recht fleißig Gebrauch zu machen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rechte von Leiharbeitern und Betriebsräten gestärkt. Damit haben die Erfurter Richter gleich zwei Pflöcke eingerammt. Leiharbeit darf kein Dauerzustand sein, so lautet die erste Feststellung. Unternehmen, die die Belegschaft spalten wollen, wird damit ein Riegel vorgeschoben. Das höchste deutsche Arbeitsgericht bezog...