Verbraucherinformation

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Ratgeber

Radler und restliche Fahrzeuge (hier ganz speziell LKW)!

Radfahrer gehören ausschließlich in den Sichtbereich vor oder hinter andere Kraftfahrzeuge, niemals – und vor allem nicht bei LKW – rechts daneben!!! So ist auch hinter stehenden Fahrzeugen ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten, weil Fahrzeugführer oftmals unvermittelt rückwärts fahren und sich dabei häufig lediglich auf ihre Spiegel verlassen. aus: http://www.radgefahren.de

  • Berlin
  • Berlin
  • 06.08.12
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