Urteil

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Ingmar am 31.03.2008 durch Verkehrsunfall getötet

Bewährung für Unfallfahrer von Amönau

Heute, am 06.11.2008, erging das Urteil am Landgericht Marburg, gegen den Unfallfahrer, der am 31.03.2008 zwischen Wetter und Amönau den 14-jährigen Schüler Ingmar Artur Dittmann tötete. 16 Monate Haft ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 1.500€, zu zahlen an einen gemeinnützigen Verein in Raten zu 75€ monatlich, so das Urteil. Während der Beweisaufnahme kam ich mir als Vater so vor, als müsse ich mich dafür entschuldigen, dass mein Sohn, der offenkundig durch...

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  • 06.11.08
  • 32
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Ingmar Artur Dittmann

Berufungstermin am 06.11.2008 tödlicher Verkehrsunfall vom 31.03.2008 auf der L 3091

Nachdem der Unfallfahrer vom 31.03.2008 am 10.07.2008 zu 16 Monaten Haft und zwei Jahren Führerscheinentzug verurteilt wurde, hat er eine Woche später Berufung eingelegt. Der Berufungstermin wurde nun auf den 06.11.2008 angesetzt. Da die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung gegen das Urteil einlegte sind die Voraussetzungen zu einer Verhandlung wieder so wie am 10.07.2008 ohne dass ein Verschlimmerungsverbot durch die StPO greifen kann. Und wieder werden die Bilder und Erinnerungen an den...

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  • 04.09.08
  • 1
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Unfallfahrer legt Berufung gegen Urteil ein

Der Unfallfahrer, der am 31.03.2008 den tödlichen Verkehrsunfall mit dem 14-jährigen Ingmar Artur Dittmann verursachte, legte Berufung gegen das Urteil vom 10.07.2008 ein. Das Urteil lautete am 10.07.2008 auf 16 Monate Haft ohne Bewährung und 2 Jahre Fahrverbot. Die Hoffnung des Unfallfahrers, dass ein milderes Urteil nach § 359 Abs 4 StPO (Verschlimmerungsverbot) in der nächsten Instanz gefällt wird, wurde dadurch zerstört, dass die Staatsanwaltschaft Marburg ebenfalls gegen das Urteil...

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  • 18.07.08
  • 4
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