Urheberrecht
Wenn ein Werk auf dem anderen aufbaut: Wer ist dann Urheber?
Wer ist Urheber eines Werkes, wenn daran sowohl ein Fotograf, ein Maler und ein Installationskünstler irgendwie beteiligt waren? Darüber stritt man sich vor dem Landgericht München. Der dem Rechtsstreit zu Grunde liegende Sachverhalt warf die Frage auf, wann bei Werken der sog. „Konzeptkunst“ von einem (Mit-)Urheber einerseits und einem bloßen Ideengeber oder Gehilfen andererseits auszugehen ist. Eher ein Kunstbanause erscheint mir das Fall etwas verworren. Ausgangspunkt ist eine Fotografie...