Fotografie
Fotorecht: Wenn der Fotografenname beim Bilde fehlt
Wer als Fotograf (sei es als Amateur, sei es als Berufsfotograf) seine Bilder über eine sogenannte „Microstock“-Bildagentur vermarktet, erklärt sich durch Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen meistens damit einverstanden, dass bei einer Bildveröffentlichung der Name des Fotografen nicht genannt werden muss. Ein professioneller Fotograf (für den jede Namensnennung ja auch ein wenig Werbung darstellt) fühlte sich dadurch aber in seinen Urheberrechten verletzt. Obwohl das Gericht ihm...