Freizeit
Eltern im Pflegeheim - wer zahlt?
Unterhaltspflicht der Kinder wenn Eltern in Not geraten Das müssen Sie beachten ! Öffentliche Vortragsveranstaltung des Seniorenbeirats Gersthofen - kostenlos 27.05.2014, 19:00 Uhr Seit Mitte Februar gibt es eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Wenn die Eltern die Pflegeheimkosten nicht durch ihre Rente zahlen können, müssen sich die Kinder hieran beteiligen. Das gilt auch dann, wenn zwischen Eltern und Kindern kein Kontakt mehr besteht und die Kinder sogar von den Eltern enterbt...