Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) rückwirkend zum 1. Juli 2017
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil sich seiner Unterhaltsverpflichtung entzieht oder aufgrund seiner geringen Einkünfte keinen, oder nur einen zu geringen Unterhalt entrichten kann, werden alleinstehende Mütter und Väter mit der finanziellen Last nicht alleine gelassen. Sie können staatliche Hilfe nach dem sogenannten Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn der andere Elternteil verstorben ist und das Kind keine oder zu geringe Waisenbezüge erhält und auch...