Vision Zero
Geht: Deutlich(!) weniger Opfer im Straßenverkehr
Vision Zero = verbindliche Pflicht gemäß der Verwaltungsvorschrift VwV zu § 1 der Straßenverkehrsordnung StVO: Der Vorschriften-Text, absolut wörtlich zu nehmen: "Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen."2017 >> 2021 Vision-Zero-Annäherung, dargestellt anhand der Veränderung der Zahlen von Verkehrsunfällen mit Getöteten/Schwerverletzten mit Beteiligung Radfahrender: ■ ✅️✅️ - 42 %: Langenhagen ■...