Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung darf das heimische Kaminfeuer nicht gefährden
Die Nutzung heimischer Öfen darf durch die Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung nicht an unvertretbar hohe Auflagen geknüpft werden“, so der Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein (CSU). Nüßlein nimmt dabei Bezug auf die Pläne des Bundesumweltministeriums, welches mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung die Feinstoffbelastung in der Luft reduzieren will. Das Bundesumweltministerium hatte im Frühjahr 2007 der AG Umwelt der CDU/ CSU Bundestagsfraktion seine Pläne zur...