Verbraucherfreundliches Urteil für Gas-Sonderkunden
(TRD/wid) Weil ein Energiekonzern in seinen Vertragsklauseln nicht angegeben hatte, aus welchen Gründen und nach welchem Modus die Gaspreise für Sonderkunden steigen können, musste er laut dem Wirtschafts-Informations-Dienst unrechtmäßig verlangte Preisanhebungen zurückzahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin entschieden, dass 25 Gassonderkunden wegen der unwirksamen Vertragsbedingungen Rückzahlungen von insgesamt 16.128,63 Euro zustehen (Az.: VIII...