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Das Impressum - Die Umsatzsteuer-ID

Telemediengesetz (TMG) § 5 Allgemeine Informationspflichten (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: . . . in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer, . . . (Wer keine hat, braucht...

  • Thüringen
  • Weimar (TH)
  • 31.10.19
  • 3
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