Umlageverfahren

Beiträge zum Thema Umlageverfahren

Lokalpolitik

Eckpunkte einer Altersrente

Die Altersrente ist die einzige Sozialleistung, bei der die Beitragszahlungen und die Versicherungsleistung zeitlich weit – um Jahrzehnte – auseinander fallen. Sie muss daher anders behandelt werden als die Versicherungen, bei denen es keine zeitliche Differenz zwischen Beitragszahlung und Versicherungsleistung gibt. Die Altersrentenversicherung ist nicht die Müllkippe anderer sozialer Wohltaten; auch nicht der Krankenversicherung mit der Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung ....

  • Niedersachsen
  • Einbeck
  • 17.04.19
Lokalpolitik
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Der Unsinn von der „Ausbeutung der Jugend“ und der „Unfinanzierbarkeit“.

Es geht nicht um jung gegen alt, sondern reich gegen arm! Die Verfechter des Drei-Säulen-Modells (gesetzliche-, private-, betriebliche Rente) behaupten, eine Rückkehr zur umlagefinanzierten Rente mit Anhebung des Rentenniveaus von vor 1990 sei nicht finanzierbar. Die Belastung sei für die arbeitenden Generationen nicht tragbar. Es wird sogar behauptet, sie würde zu einer Ausbeutung der Jungen durch die Alten führen. Das ist aus mindestens drei Gründen Unsinn: - Es ist grundsätzlich so, dass die...

  • Niedersachsen
  • Moormerland
  • 09.05.16
  • 19
  • 1
Lokalpolitik

Veruntreuung von Kassenvermögen?

Die GKV, die „Gesetzliche Krankenversicherung“, egal ob in Form der AOK oder der Ersatzkassen finanzieren sich im Umlageverfahren. Umlageverfahren bedeutet: alle Ausgaben werden über Zwangsbeiträge finanziert. Ausgaben sind einerseits die Versicherungsleistungen und zum anderen die Verwaltungskosten. Ob die Verwaltungskosten in der ausgewiesenen Höhe gerechtfertigt und notwendig sind, interessiert dabei nicht. Die Beitragszahler werden nicht informiert und schon gar nicht gefragt, sie haben...

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 04.03.11
Lokalpolitik

Rente mit 60 – 65 – 67 – 70 - 74

Die SPD hat diese Frage neu angestoßen – sehr gut! Die CDU hält dagegen – sehr gut! Also diskutieren wir! Die Altersrente wurde vor rund 120 Jahren eingeführt, mit einem Eintrittsalter von 70 Jahren. Dieses Eintrittsalter wurde während des ersten Weltkriegs auf 65 Jahre abgesenkt. Die Altersrente war in ihrer ganzen Geschichte noch nie eine Lohnersatzleistung. Die Behauptung, man müsse bis zum Nennalter des Renteneintritts arbeiten (können), ist durch das Gesetz nicht gedeckt. Im Gegenteil, das...

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 28.08.10
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