Blaulicht
Kalten Fuß bekommen - Einbrecher kehrt zum Tatort zurück
Ok mal wieder eine lustige Polizeipressemeldung, wobei ich nicht ganz verstehe wo da eigentlich der Witz liegt? Sicher ist es lustig, wenn man einen Schuh verliert, aber wenn nun ein Einbrecher während einer versuchten Straftat, seinen Schuh verliert, sollte dies für die Polizei doch kein Anlass sein, diesen Einbruchsversuch damit abzuwerten, das jemand, ein Einbrecher, kalte Füße bekommen hat. Nun wir wissen ja auch nicht ob der Mieter beim ersten Versuch überhaupt die Polizei gerufen hat,...