Wechselmodell in Bezug auf die Betreuung von Kindern bei Trennung und Scheidung
Im Zuge einer Trennung und Ehescheidung wird das Sorgerecht betreffend der gemeinsamen Kinder seit länger geltendem Recht nicht mehr auf den einen oder anderen Elternteil übertragen. Vielmehr bleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge, was bedeutet, dass beide Elternteile für sämtliche Belange der gemeinsamen Kinder in Abstimmung entscheiden sollen und können. Angelegenheiten des täglichen Lebens kann allerdings auch derjenige Elternteil entscheiden, bei dem sich die Kinder gerade...