Alkohol- und Fahrradfahrverbot im Kurpark und Benutzungsregeln für Spielplätze
Leserbrief von Fritz Vokuhl zum Thema zum Thema Alkoholverbot und Fahrradfahrverbot im Kurpark und Benutzungsregeln für Spielplätze Bad Lauterberg. Das Ganze ist in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Lauterberg geregelt. Laut der Verordnung ist es nicht gestattet in öffentlichen Anlagen (z. B. Kurpark) mit Fahrrädern oder Kraftfahrzeugen im Sinne der StVO – mit Ausnahme motorbetriebener Rollstühle- zu fahren. Im „großen Kurpark“ ist das...