Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bekräftigt erneut Forderung nach Einsatz der Bundeswehr im Innern
„Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist schon heute in bestimmten Fällen unzweifelhaft zulässig. Bei besonderen Einsatzlagen, etwa im Katastrophenfall oder bei akuten terroristischen Bedrohungen, können Einsatzkräfte der Bundeswehr als 'Amtshilfe' von einem Bundesland angefordert und der Einsatzführung durch die jeweilige Landespolizei unterstellt werden. Das hat auch die Bundesregierung in ihrem jüngst vorgestellten Weißbuch nochmals bekräftigt. Wir orientieren uns hier eng an der...