Inklusives Wahlrecht - und jetzt?
Europawahl: Menschen mit Behinderung Teilhabe ermöglichen, denn jede Stimme zählt
In knapp zwei Wochen haben wieder etwa 400 Millionen Menschen in Europa das Recht zu wählen. Erst zum zweiten Mal gilt dabei ein Inklusives Wahlrecht – das bedeutet, dass auch Menschen mit Behinderung mit einer gesetzlichen Betreuung in allen Aufgabenbereichen wählen dürfen. Tatsächlich waren bis 2019 ca. 85.000 volljährige Menschen mit Behinderung mit einer gesetzlichen Betreuung von Wahlen ausgeschlossen. Erst am 16. Mai 2019 hat der Bundestag den Wahlausschluss von Menschen mit Betreuungen...