Blaulicht
Abstand! Mehr mit Selbsterkenntis
Tagesschau-Video! Ja, ich = 96 %, aber 93 % NICHT all die anderen ...
Wunsch / Wirklichkeit: Im Bilde: Ich = völlig ok, aber alle diese anderen ... Straßenverkehrs-Ordnung StVO § 5 "Überholen" Absatz (4) Satz 3 "Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand: ■ innerorts mindestens 1,5 m und ■ außerorts mindestens 2 m." Links Paragraph 5 StVO "Überholen"ZWEIRAT Stuttgart bei "X"Tagesschau-Video in der ARD-Mediathek ( 2 Minuten ) Überholen verboten, aber mit...