Gibt es einen Wertvorteil bei Straßenausbaubeiträgen ?
Die Kommunen wenden bei Grundsanierung der Straßen den § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetz (NKAG) an und über die Straßenausbaubeitragssatzung werden die Grundstückseigentümer hier in unterschiedlicher Weise zur Kasse gebeten. Die Begründung hierzu ist laut den Kommunen der "Wertvorteil", der bei einer Sanierung entstehen würde. Der Begriff "Wertvorteil" für Straßen, wie ihn die Kommunen anwenden, ist nirgends definiert und nicht greifbar, somit ein fiktiver Wert. Wie die Kommunen wissen...